Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

belangen

be|ln|gen
V.
1, hat belangt; mit Akk.
1.
etwas oder jmdn. b.
betreffen, angehen;
nur in unpersönlichen Wendungen wie
was mich belangt, so werde ich ; was meine Arbeitsweise belangt, so kann ich sagen
2.
jmdn. b.
Rechtsw.
zur Verantwortung ziehen, verklagen;
jmdn. wegen Betrugs b.
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