Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
bürgerlich
bụ̈r|ger|lich 〈
Adj.
〉 1.
den Bürger (Staatsbürger) betreffend, ihm zustehend;
~es Recht; ~e Ehe
auf dem Standesamt geschlossene Ehe;
Bürgerliches Gesetzbuch
〈
Abk.: BGB
〉deutsches Gesetzbuch zur Regelung des bürgerlichen Rechts
2.
zum Bürgertum gehörend, ihm entsprechend, ihm gemäß;
b. denken, leben; ~e Familie; ein ~es Mädchen heiraten
ein nichtadliges Mädchen (vom Adligen her gesehen)
3.
gut und einfach, herzhaft, nicht überfeinert;
~e Küche
4.
〈abwertend〉
etwas engherzig, spießig

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