Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

erbrechen

er|br|chen
V.
19, hat erbrochen
I.
mit Akk.
1.
mit Gewalt öffnen;
ein Schloss, einen verschlossenen Kasten e.; einen Brief e.
durch Verletzen des Siegels öffnen
2.
aus dem Magen durch den Mund wieder von sich geben;
den Mageninhalt, das Mittagessen e.;
auch o. Obj.
er muss e.
er muss sich übergeben
II.
refl.
sich e.
den Mageninhalt wieder von sich geben, sich übergeben
Neuguinea, Zähne
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