Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gebieten

ge|bie|ten
V.
13, hat geboten
I.
mit (Dat. u.) Akk.
(jmdm.) etwas g.
befehlen, anordnen;
Ruhe g.; jmdm. Schweigen g.; die Pflicht gebietet (mir), zu ; hier ist Vorsicht geboten
hier ist Vorsicht ratsam, hier muss man vorsichtig vorgehen;
es scheint geboten, dass
man sollte ;
jmdm., jmds. Tun Einhalt g.
jmdn. hindern, etwas weiterhin zu tun
II.
mit Präp.obj.
über etwas oder jmdn. g.
die Herrschaft, Befehlsgewalt über etwas oder jmdn. ausüben;
über ein Land, eine zahlreiche Dienerschaft g.
III.
mit Dat., poet., veraltet
einem Gefühl g.
ein Gefühl zurückdrängen, es beherrschen;
gebiete deinem Zorn!
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