gebieten
ge|bie|ten 〈
V.
13, hat geboten〉 I.
〈mit (Dat. u.) Akk.〉
(jmdm.) etwas g.
befehlen, anordnen;
Ruhe g.; jmdm. Schweigen g.; die Pflicht gebietet (mir), zu …; hier ist Vorsicht geboten
hier ist Vorsicht ratsam, hier muss man vorsichtig vorgehen;
es scheint geboten, dass …
man sollte …;
jmdm., jmds. Tun Einhalt g.
jmdn. hindern, etwas weiterhin zu tun
II.
〈mit Präp.obj.〉
über etwas oder jmdn. g.
die Herrschaft, Befehlsgewalt über etwas oder jmdn. ausüben;
über ein Land, eine zahlreiche Dienerschaft g.
III.
〈mit Dat., poet., veraltet〉
einem Gefühl g.
ein Gefühl zurückdrängen, es beherrschen;
gebiete deinem Zorn!