Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

gebühren

ge|büh|ren
V.
1, hat gebührt
I.
mit Dat.
jmdm. g.
jmdm. nach Recht oder Sitte zustehen;
ihm gebührt Respekt, Rücksicht, Lob, Anerkennung; jmdm. mit der ihm ~den Achtung begegnen; etwas ~d bewundern
etwas ausdrücklich bewundern
II.
refl., unpersönl., mit „es“; geh.
es gebührt sich
es gehört sich, es ist moralisch notwendig, gerecht;
es gebührt sich, alten und gebrechlichen Leuten einen Platz frei zu machen; er stand auf, wie es sich gebührte
Skizze eines Wasserhahns mit Wasserstrahl, gelben und blauen Farbspritzern im Hintergrund.
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