Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

genehmigen

ge|neh|mi|gen
V.
1, hat genehmigt
I.
mit Akk.
etwas g.
erlauben, seine Einwilligung, Zustimmung zu etwas geben;
einen Antrag, Plan, Vorschlag g.; jmdm. Urlaub g.
II.
mit Dat. (sich) und Akk.
sich einen g.
ugs.
einen Schnaps trinken
Rauchfrei
Wissenschaft

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