Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

obliegen

b|lie|gen
V.
80, hat obgelegen; mit Dat.; Amtsspr.
jmdm. o.
jmdm. als Pflicht, Aufgabe gegeben, zugeteilt sein;
die Kontrolle über die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung obliegt der Polizei
oder selten
die Kontrolle liegt ihr ob
[eigtl. „über jmdm. liegen“ (als Aufgabe)]
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