Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

weihen

wei|hen
V.
1, hat geweiht
I.
mit Akk.
1.
etwas w.
durch eine gottesdienstliche Handlung segnen, heiligen;
Wasser w.; eine Fahne, eine neue Kirche w.
2.
jmdn. zu etwas w.
jmdm. durch Weihe
2
(2)
ein geistliches Amt übertragen;
jmdn. zum Priester w.
II.
mit Dat. und Akk.
1.
etwas jmdm. w.
etwas feierlich unter jmds. Schutz stellen;
eine Kirche einem Heiligen, der Jungfrau Maria w.
2.
etwas oder sich jmdm. oder einer Sache w.
geh.
völlig widmen, ganz zur Verfügung stellen;
sie hat sich, ihr Leben Gott geweiht; sich, seine Kraft der Rettung hungernder Menschen w.; sich, sein Können, sein Leben einer Idee w.
3.
etwas oder jmdn. einer Sache w.
geh.
einer Sache ausliefern, preisgeben, opfern;
meist im Perf. Passiv
die Stadt ist dem Untergang geweiht; er ist dem Tod geweiht
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