Wahrig Herkunftswörterbuch

Veto

Einspruch
♦
über
frz.
veto in ders. Bed. aus
lat.
veto „ich verbiete“, zu
lat.
vetare „verbieten“
[Info]
Veto
Heute hört man den Begriff Veto „Einspruch“ vor allem in der Politik. Vermittelt ins Deutsche wurde das Wort über das gleichbedeutende
frz.
veto. Das deutsche Substantiv ist ursprünglich eine
lat.
Verbform, nämlich die 1. Person Singular Präsens Indikativ Aktiv von vetare „verbieten“, die veto „ich verbiete“ lautet. Ursprünglich erhoben römische Volkstribunen mit der Formel veto! Einspruch, wenn sie Beschlüsse anderer Gremien nicht hinnehmen wollten; erst im Französischen wurde diese Formel zum Substantiv. Die Redensart sein Veto einlegen „widersprechen“ kam im 18. Jahrhundert auf. In den USA hat der Präsident das sogenannte Vetorecht, mit dem er Parlamentsentscheidungen kurzfristig verhindern kann, wenn die Situation es erfordert. Im politischen Kontext ist häufiger die Wendung von seinem Vetorecht Gebrauch machen zu hören, die sich auch auf übernationale Organisationen wie den UN–Sicherheitsrat bezieht, in dem von den fünf Vetomächten USA, China, Russland, Großbritannien und Frankreich alle Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen.
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