Lexikon

deutsch-sowjetischer Vertrag

deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt; Hitler-Stalin-Pakt
am 23. 8. 1939 in Moskau von den Außenministern J. von Ribbentrop und W. M. Molotow unterzeichneter, auf 10 Jahre geschlossener Vertrag, in dem sich das Deutsche Reich und die UdSSR verpflichteten, keine aggressiven Handlungen gegeneinander zu begehen, bei Auseinandersetzungen eines Vertragspartners mit Dritten neutral zu bleiben und Konflikte untereinander friedlich beizulegen. In einem geheimen Zusatzprotokoll, dessen Existenz die UdSSR erst 1989 zugab, wurden für den Fall einer „territorialpolitischen Umgestaltung“ in Polen und den baltischen Staaten die Interessensphären abgegrenzt: Finnland, Estland, Lettland, Polen östlich von Narew, Weichsel und San sowie Bessarabien sollten zum sowjetischen, Litauen und das übrige Polen zum deutschen Einflussbereich gehören. Nach der Zerschlagung Polens schlossen beide Mächte am 28. 9. 1939 einen Grenz- und Freundschaftsvertrag mit zwei geheimen Zusatzprotokollen: Die deutsch-sowjetischen Interessengrenze in Polen wurde weiter nach Osten verschoben (etwa bis zur heutigen polnischen Ostgrenze); Litauen kam zur sowjetischen Interessensphäre.
Hitler-Stalin-Pakt: Unterzeichnung
Unterzeichnung des Hitler-Stalin-Pakts
Am 23. August 1939 unterzeichnet W. Molotow den Hitler-Stalin-Pakt, in dem sich das Deutsche Reich und die UdSSR verpflichteten, keine aggressiven Handlungen gegeneinander zu begehen. Von links nach rechts stehen hinter ihm: J. von Ribbentrop, J. Stalin, V. Pawlow und F. Gaus.
Der Pakt kam nach ergebnislosen britisch-französisch-sowjetischen Verhandlungen kurzfristig zustande. Er gab Hitler freie Hand gegen Polen; Stalin verschaffte er große Gebietsgewinne und die Aussicht, nicht in den Krieg zwischen Deutschland und den Westmächten verwickelt zu werden. Mit dem Angriff auf die UdSSR am 22. 6. 1941 brach Deutschland den Pakt.
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