In der Nacht zum 28. Februar 1933 wird das Reichstagsgebäude in Berlin durch Brandstiftung zu einem großen Teil zerstört. Am Tatort wird der Niederländer Marinus van der Lubbe verhaftet, der sich als Kommunist bezeichnet. Etwaige Motive, Komplizen und Hintermänner der Aktion bleiben jedoch im Dunkeln.

Am 27. Februar 1933 wird ein Brandanschlag auf das Berliner Reichstagsgebäude verübt, der von der Regierung als kommunistischer Umsturzversuch interpretiert wird. Obwohl diese Verschwörertheorie durch keinerlei Beweise erhärtet werden kann und im anschließenden Prozess der niederländische Linksradikale Marinus van der Lubbe als alleiniger Täter zum Tode verurteilt wird, legitimieren die Nationalsozialisten damit ihre am 28. Februar 1933 verabschiedete Notverordnung, die den Weg für eine diktatorische Regierung frei macht.

Im September 1933 wird gegen den niederländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe der Prozess wegen des Reichstagsbrandes am 27. Februar 1933 in Berlin geführt.
Bisher gelang weder der Nachweis einer nationalsozialistischen noch einer kommunistischen Anstiftung, so dass die Behauptung des am Tatort verhafteten Holländers Marinus van der Lubbe, er habe den Brand allein gelegt, Wahrheitsanschein besitzt. Im Reichstagsbrandprozess (21. September bis 23. Dezember 1933) vor dem Reichsgericht in Leipzig, dem ein Londoner Gegenprozess folgte, wurde van der Lubbe zum Tod verurteilt; die mitangeklagten kommunistischen Politiker (der Deutsche E. Torgler und die Bulgaren G. Dimitrow, B. Popow, W. Tanew) mussten freigesprochen werden. Dadurch und besonders durch die Angriffe Dimitrows während der Verhandlungen kam der Prozess einer politischen Niederlage des NS-Regimes gleich.









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