Lexikon
Ermessen
freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessenim Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
Wissenschaft
Neue KI verarbeitet Videos nach Vorbild des Gehirns
Künstliche Intelligenz hat unseren Alltag und viele Berufsfelder bereits auf verschiedenste Weise erleichtert. Oft werden KIs eingesetzt, um große Datenmengen oder Bilder auszuwerten. Nun haben Wissenschaftler ein neuartiges KI-Modell entwickelt, das auch bewegte Bilder zuverlässig erkennt. Die MovieNet genannte KI verarbeitet...
Wissenschaft
Unser unzuverlässiges Gedächtnis
Warum wir unseren Erinnerungen zuweilen nicht trauen können, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. Polizisten können ein Lied davon singen: Was Augenzeugen eines Unfalls oder Verbrechens im Brustton der Überzeugung behaupten, gesehen zu haben, muss keinesfalls stimmen. Dazu sind unsere Erinnerungen viel zu fehlerhaft und störanfällig....