Lexikon

Ermessen

freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessen
im Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
Löcher, Sand, Wüste
Wissenschaft

Klimawandel im Rückspiegel

Ein Blick in die Vergangenheit könnte helfen, die aktuelle Klimakrise zu meistern. Wie sind frühere Kulturen mit Klimasprüngen umgegangen? Archäologen und Paläo-Klimatologen können dazu wichtige Erkenntnisse beisteuern. von ROLF HEßBRÜGGE Das Thema des internationalen Spitzentreffens im September 2021 verblüfft auf den ersten...

Wissenschaft

Gravitationswellen von fremden Raumschiffen?

Physiker berechnen neue Möglichkeiten, außerirdische Intelligenzen nachzuweisen. von RÜDIGER VAAS Von Fiction zu Science ist es oft nur ein kurzer Weg. Wieder einmal demonstriert hat das eine Gruppe US-amerikanischer Physiker um Luke Sellers und Alexey Bobrick. Ihr Thema: Technosignaturen mutmaßlicher Superzivilisationen im All,...

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