Lexikon

Ermessen

freies Ermessen; arbiträres Ermessen; diskretionäres Ermessen
im Verwaltungs- und Prozessrecht die rechtsbindungsfreie Wahrnehmung von Verwaltungs- und richterlichen Aufgaben nach Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten, jedoch stets begrenzt durch das Willkürverbot. Das Ermessen ist zu unterscheiden von der Rechtsfindung und Rechtsanwendung durch einen Richter oder Verwaltungsbeamten aufgrund weit gefasster Gesetzesbestimmungen, die vielfach unscharf als richterliches Ermessen oder gebundenes Ermessen bezeichnet werden.
Farbsicht eines Säuglings
Wissenschaft

Wie Kinder sehen lernen

Bei neugeborenen Kindern reifen die für das Farbsehen zuständigen Sehzellen erst mit der Zeit heran. Doch genau darin könnte ein entscheidender Vorteil für die Sehfähigkeit liegen. Das zeigt ein Vergleich mit Kindern, die blind geboren wurden und erst später durch eine Operation ihr Augenlicht erlangt haben – direkt in voller...

Fischer_02.jpg
Wissenschaft

Der klügste Mensch, von dem kaum jemand gehört hat

Manchmal tauchen in der Wissenschaftsgeschichte Figuren auf, von denen man meint, sie als die klügsten Menschen auf dem Erdball feiern zu müssen. Der amerikanische Physiker Richard Feynman (1918 bis 1988) wurde von vielen Zeitgenossen so eingeschätzt. Genau wie der aus Ungarn stammende Mathematiker John von Neumann (1903 bis 1957...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon