Lexikon

Exekutve

[
lateinisch, französisch
]
die (vorwiegend) ausführende oder vollziehende Gewalt in einem Staat mit Gewaltenteilung; jede Ausübung von Staatsgewalt außerhalb der Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtsprechung), d. h. Verwaltung im weitesten Sinne.
Träger der Exekutive sind die Regierung als politische Führung und die Ministerien und Behörden als ausführende Organe. Nach der klassischen Gewaltenteilungslehre sind alle drei Gewalten grundsätzlich unabhängig, doch besteht ein System der gegenseitigen Einflussnahme, Hemmung und Kontrolle. In parlamentarischen Regierungssystemen, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, sind Exekutive und Legislative miteinander verschränkt, da die Parlamentsmehrheit in der Regel die Regierung stützt bzw. die Exekutive auch an der Gesetzgebung mitwirkt. Beschränkungen für die zentrale Exekutivgewalt ergeben sich in demokratischen Verfassungsstaaten, die wie die Bundesrepublik Deutschland nach dem Bundesstaatsprinzip organisiert sind, durch eigene Zuständigkeiten für die Bundesländer.
Phasenübergänge
Wissenschaft

KI hilft beim Problem der Phasentrennung

Unter bestimmten Bedingungen kann eine Substanz gleichzeitig flüssig und gasförmig sein, doch unter welchen Bedingungen dies der Fall ist und wie hoch der Anteil der verschiedenen Zustände ist, ist schwer präzise vorherzusagen. Jetzt haben Physiker die gängige, aber aufwendige Methode der klassischen Dichtefunktionaltheorie durch...

Wissenschaft

Riff-bildende Teamarbeit schon vor Urzeiten

Das Erfolgsgeheimnis der Riff-Baumeister im Visier: Wie lange es die faszinierende Austauschbeziehung zwischen Korallen-Nesseltieren und Algen schon gibt, beleuchtet nun eine Studie. Analysen von fossilen Korallen aus Deutschland belegen, dass einige Arten bereits vor 400 Millionen Jahren in Symbiose mit Fotosynthese-betreibenden...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon