Lexikon

Geheimer Rat

Titel deutscher Staatsbeamter, z. B. Geheimer Justizrat, Geheimer Regierungsrat; abgekürzt Geheimrat, auch Wirklicher Geheimer Rat; seit 1919 (Weimarer Verfassung) nicht mehr verliehen.

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon