Lexikon

Geschäftsführung

öffentliches Recht
Geschäftsführung ohne Auftrag
die Besorgung fremder Angelegenheiten ohne besondere Veranlassung durch den durch die Geschäftsführung Begünstigten, aber in seinem Interesse und entsprechend seinem mutmaßlichen Willen; der Begünstigte ist zum Aufwendungsersatz verpflichtet (§§ 677 ff. BGB).
Spielendes Mädchen
Wissenschaft

Wie Musik in Spielzeugwerbung Gender-Stereotype prägt

Puppen für Mädchen, Autos für Jungs: Von klein auf werden Kinder mit Geschlechterstereotypen konfrontiert. Die Werbung betont diese Zuteilung, indem sie beispielsweise Produkte für Mädchen in pink gestaltet und Kinder des jeweils „passenden“ Geschlechts mit dem Produkt abbildet. Eine Studie zeigt nun, dass sogar die Musik in...

Reservoir, Computer, Rechenzentrum
Wissenschaft

Rechnen mit dem Reservoir

Das sogenannte Reservoir-Computing nutzt analoge Systeme, um Daten zu verarbeiten. Das könnte den Energieverbrauch von Rechenzentren drastisch reduzieren. von DIRK EIDEMÜLLER Hallo Computer, schreibe mir zum Valentinstag bitte ein Liebesgedicht im Stil von Hölderlin!“ „Hallo Mensch, wie lang soll es denn sein? Und welche...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch