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Gewerbe

im weiteren Sinne jede auf Gewinn abzielende dauernde und selbständige Tätigkeit, mit Ausnahme der Landwirtschaft und der freien Berufe; im engeren Sinne die berufsmäßige Tätigkeit der Rohstoffverarbeitung oder -bearbeitung (Stoffveredlung); danach umfasst das Gewerbe die Industrie und das Handwerk.

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