Lexikon
Grenze
Strafrecht
wer ein Grenzzeichen in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt oder fälschlich setzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. (Grenzverrückung; § 274 Ziff. 2 StGB).
Wissenschaft
Die Suche nach dem Unmöglichen
Verschwundene Galaxien, plötzlich auftauchende Sterne oder fremde Sonden im Erdorbit: Eine Großfahndung nach exotischen Himmelsphänomenen hat begonnen – und bereits zu seltsamen Entdeckungen geführt. von RÜDIGER VAAS Signale mit elektromagnetischen Strahlen und vielleicht mit Neutrinos oder Gravitationswellen sowie indirekte...
Wissenschaft
Wenig Raum für Nachhaltigkeit
Tiny Houses gelten als optimales Zuhause für einen umwelt- und klimafreundlichen Lebensstil. Aber wie nachhaltig sind die meist hölzernen Winzlinge wirklich? von ROLF HEßBRÜGGE Für die einen ist es ein romantischer Wohntraum, für andere der Inbegriff einer minimalistischen Lebensweise im Einklang mit der Natur: das Tiny House....
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