Lexikon

Grenze

Strafrecht
wer ein Grenzzeichen in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt oder fälschlich setzt, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. (Grenzverrückung; § 274 Ziff. 2 StGB).
Bär
Wissenschaft

Das Wunder der Abruzzen

Mitten in Italiens Bergen hat eine kleine Bärenpopulation Jahrhunderte der Verfolgung überlebt. Dank intensiver Schutzmaßnahmen breiten sich die Tiere langsam wieder aus. von KURT DE SWAAF Auf der Aussichtsplattform von Gioia Vecchio eröffnet sich in knapp 1.400 Meter Höhe der Blick auf die wunderschöne Berglandschaft des „Parco...

Internet
Wissenschaft

Digitale Alternativen

Große Technologiekonzerne prägen das digitale Leben. An ihren Produkten scheint bei der Nutzung von Online-Diensten kein Weg vorbeizuführen. Doch wer will, kann umsteigen und freie Angebote verwenden. Hinter einem besonders vielversprechenden Neuling auf diesem Gebiet steht ein Zusammenschluss europäischer Forschungs- und...

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