Lexikon
Jugendliche
im Strafrecht Personen, die zur Zeit der Tat mindestens 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 1 Jugendgerichtsgesetz). Wer zur Zeit der Tat mindestens 18, aber noch nicht 21 Jahre ist, kann als jugendlicher Heranwachsender bei strafrechtlichen Verfehlungen ebenfalls nach dem Jugendgerichtsgesetz beurteilt werden, wenn er in seiner geistigen oder sittlichen Entwicklung noch einem Jugendlichen gleichsteht oder die Tat als Jugendverfehlung einzustufen ist (Jugendstrafrecht).
Wissenschaft
Wenn die Marsluft vom Himmel fällt
Auf dem Roten Planeten schwankt die Ausdehnung der eisbedeckten Polkappen im Takt der Jahreszeiten. Die Wassereismassen sind ein Archiv für vergangene Klimazyklen. von THORSTEN DAMBECK Unter den acht Planeten im Sonnensystem gilt der Mars als besonders erdähnlich. Schon 1781 äußerte William Herschel die Vermutung, dass die im...
Wissenschaft
Das Meer in Plutos Unterwelt
Als der sonnenferne Zwergplanet entstand, besaß er nicht nur viel Eis, sondern auch reichlich Wärme für einen Ozean aus Schmelzwasser. Dieses Tiefenmeer existiert vielleicht noch heute. von THORSTEN DAMBECK Am 14. Juli 2015 raste die Raumsonde New Horizons mit dem zehnfachen Tempo einer Gewehrkugel an Pluto vorbei. Es war das...