Lexikon
Konvention über Streubomben
Convention on Cluster Munitions; CCMinternationaler Vertrag über das Verbot von Streumunition; am 3. 12. 2008 von 107 Staaten unterzeichnet. Die Konvention verbietet Produktion, Gebrauch, Verbreitung und Lagerung von Streumunition und verlangt die Zerstörung der Bestände innerhalb von acht Jahren. Außerdem beinhaltet sie Vereinbarungen zur Opferfürsorge und über die Räumung kontaminierter Gebiete. Technisch fortgeschrittene Streumunition (Punktzielmunition) bleibt zulässig, ebenso die Kooperation mit Staaten, die Streumunition weiterhin gebrauchen. Die Konvention bindet nur die Vertragsparteien und tritt erst in Kraft, wenn 30 Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Wichtige Produzenten- und Anwenderstaaten (u. a. die USA, Russland, China, Pakistan, Indien und Israel) blieben dem Vertrag fern.
Wissenschaft
Der Weltuntergang kommt aus dem Schlauch
Wenn der Weltuntergang kommt, dann kommt er aus dem Schlauch. Aber nicht, weil irgendein geheimes Virenlabor großflächig die Erreger der nächsten Pandemie versprüht. Oder weil jemand den Gartenschlauch nicht zudreht und alles buchstäblich untergeht. Sondern weil ein Asteroid auf der Erde einschlägt. Doch wer treibt diese...
Wissenschaft
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