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Landesregierung
in Deutschland allgemein die Regierung eines Landes (Gliedstaats), in Bayern Staatsregierung, in Hamburg, Bremen und Berlin Senat genannt. Chef der Landesregierung ist der Ministerpräsident (in Berlin Regierender Bürgermeister, in Bremen Präsident des Senats, in Hamburg Erster Bürgermeister genannt).
In
Österreich
übt als oberstes Verwaltungsorgan eines Bundeslands eine vom Landtag zu wählende Landesregierung die Vollziehung aus; die Landesregierung besteht aus dem Landeshauptmann, dessen Stellvertreter und den Landesräten. In Wien wird die Landesregierung Stadtsenat genannt.
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