Lexikon
Legitimatiọn
Familienrecht
früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird nicht mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden. In der Schweiz (Art. 28/259 ZGB) und in Österreich (§§ 161 ff. ABGB) ähnlich wie früher in Deutschland.
Wissenschaft
Hunde-Vielfalt schon Jahrtausende vor moderner Zucht
Rein äußerlich haben Pudel, Mops und Co. nicht mehr viel mit ihren wilden Verwandten, den Wölfen, gemeinsam. Heutige Hunderassen verdanken ihr Erscheinungsbild der intensiven Zucht durch den Menschen. Doch anders als bisher angenommen sind die Ursprünge der enormen Vielfalt der Hunde schon deutlich älter als moderne...
Wissenschaft
Die Entdeckung der Langsamkeit
Schnecken sind langsam, Faultiere auch. Das wird jeder Mensch so sehen, weil er sich selbst als Bezugsrahmen nimmt. Und weil er die Leistungen und Qualitäten anderer Lebewesen aus menschlicher Perspektive bewertet. Diese anthropozentrische Sichtweise schleicht sich immer wieder auch in die Wissenschaft ein. So teilte vor Kurzem...