Lexikon

Legitimatin

Familienrecht
früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird nicht mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden. In der Schweiz (Art. 28/259 ZGB) und in Österreich (§§ 161 ff. ABGB) ähnlich wie früher in Deutschland.
Wissenschaft

Frühwarnung vorm Bergsturz

Die Schweizer Berge stehen unter steter Beobachtung – erst recht nach dem Bergsturz von Blatten im Mai. Satelliten registrieren feinste Bewegungen im Gelände. Legen sie an Tempo zu, kommen weitere Techniken ins Spiel. Das soll die Menschen schützen. von CHRISTIAN BERNHART Als die rund 300 Bewohner des Dorfes Blatten im Walliser...

Louise Joy Brown
Wissenschaft

Das Orchester unseres Körpers

Hormone haben einen maßgeblichen Einfluss auf unser Leben – von der Fortpflanzung bis zum Stoffwechsel. Doch ihr sensibles Gleichgewicht ist fragil. Ein Blick in die Welt der molekularen Meisterwerke und ihrer Erforschung. von SIGRID MÄRZ Als Louise Joy Brown am 25. Juli 1978 im englischen Oldham das Licht der Welt erblickte, war...

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