Lexikon
Legitimatiọn
Familienrecht
früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird nicht mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden. In der Schweiz (Art. 28/259 ZGB) und in Österreich (§§ 161 ff. ABGB) ähnlich wie früher in Deutschland.
Wissenschaft
Was wissen die Aliens?
Es gibt über 2000 benachbarte Sternsysteme, von wo aus sich die Erde entdecken ließe. In Dutzenden davon könnten hypothetische Außerirdische sogar unsere Radio- und TV-Signale auffangen. von THORSTEN DAMBECK Herzliche Grüße an alle“, lautet die deutschsprachige Kurzbotschaft, die seit 1977 zu den Sternen fliegt. Zu Beginn dieses...
Wissenschaft
Wasserstoff wie Erdgas fördern
In Nordfrankreich haben Forscher offenbar etwas gefunden, das es eigentlich nicht geben sollte: große natürliche Wasserstoff-Reservoire unter der Erde. Dieser „weiße“ Wasserstoff könnte die klimaneutrale Zukunft Europas enorm voranbringen. von ULRICH EBERL Lange galt es als gesichertes Wissen: Wasserstoff ist zwar das häufigste...