Lexikon

Legitimatin

Familienrecht
früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird nicht mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden. In der Schweiz (Art. 28/259 ZGB) und in Österreich (§§ 161 ff. ABGB) ähnlich wie früher in Deutschland.
sciencebusters_NEU.jpg
Wissenschaft

Lebensrettende Back-Story 

Flatulenzen und Späße rund um den Darmausgang sind bei uns Menschen seit jeher sehr beliebt. Und das nicht erst, seit der Kunstfurzer Joseph Pujol Anfang des 20. Jahrhunderts im Moulin Rouge in Paris als Le Pétomane Karriere machte und astronomische Summen verdiente, weil er die Marseillaise flatulieren konnte. Schon beim...

Archaeopteryx
Wissenschaft

Die Eroberung des Himmels

Wie Insekten, Vögel und Fledermäuse das Fliegen lernten – und welche Vorteile sie aus dem Vorstoß in neue Gefilde zogen. Von RALF STORK Im Laufe der Zeit hat die Evolution ein paar fundamentale Grenzen verschoben. Als erste, unübertroffen, die Entstehung des Lebens selbst: Erst gab es nichts außer ein paar Aminosäuren und...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon