Lexikon
Legitimatiọn
Familienrecht
früher (bis 1998) die Begründung eines ehelichen Kindesverhältnisses in Form der Legitimation durch nachfolgende Ehe des nicht ehelichen Vaters mit der Kindesmutter, die für das Kind die volle Rechtsstellung des ehelichen Kindes auch gegenüber Verwandten und Verschwägerten seines Vaters erhielt; heute wird nicht mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Kindern unterschieden. In der Schweiz (Art. 28/259 ZGB) und in Österreich (§§ 161 ff. ABGB) ähnlich wie früher in Deutschland.
Wissenschaft
Egoistische Einzelgänger
Biologen sind den Mechanismen der Entstehung von Krebs seit Jahrzehnten auf der Spur. Sie machen immer mehr Eigenschaften von Tumorzellen dingfest. von CLAUDIA EBERHARD-METZGER Es sei für ihn ein Albtraum, würde man ihn nach einer Definition von Krebs fragen. Kein Geringerer als Rudolf Virchow hat das gesagt – dabei hatte der...
Wissenschaft
Hacker mit an Bord
Immer mehr Sensoren, elektronische Assistenzsysteme und die Vernetzung von Verkehrsteilnehmern machen das Autofahren sicherer und komfortabler. Doch sie bieten auch eine Angriffsfläche für einen Datenraub oder die Manipulation der Fahrzeugtechnik. von HEIKE STÜVEL Von außen betrachtet wirkt alles harmlos. Ein Auto steht glänzend...