Lexikon

Munt

[
althochdeutsch, „Schutz“
]
mittellateinisch Mundium
im älteren germanischen Recht die Herrschafts- und Schutzgewalt des Hausherrn über die seiner Hausgewalt unterworfenen Angehörigen (Frau, Kinder, ledige und verwitwete Schwestern) und Dienstleute (Gesinde) oder des Grundherrn im Rahmen seiner Grundherrschaft. Der Gewalthaber war rechtlicher Vertreter des Gewaltunterworfenen.
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