Lexikon

plebiszitạ̈re Demokratie

eine demokratische Staatsform, bei der das Volk auch durch die Entscheidung über Verfassungsänderungen, in besonderen Fällen auch über Gesetze (nach dem z. B. in der Weimarer Republik vorgesehenen Verfahren über Volksbefragung und Volksentscheid) entscheidet oder Staatsorgane (insbesondere das Staatsoberhaupt) wählt. Im Gegensatz zur Weimarer Republik, zu Frankreich, zur Schweiz u. a. Staaten kennt die Bundesrepublik Deutschland auf Bundesebene plebiszitäre Entscheidungen nur über innerdeutsche Gebietsfragen (Art. 29 GG); anders in mehreren Länderverfassungen.
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