Lexikon
Rechtsnachfolge
SukzessionEintritt einer (auch juristischen) Person, des Rechtsnachfolgers, in die oder in eine bestimmte Rechtsposition seines Rechtsvorgängers, wobei in der Regel die zu dieser Rechtsposition gehörigen Aktiva und Passiva in vollem Umfang übernommen werden (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession). Gesamtrechtsnachfolger sind z. B. der Erbe, die neue Gesellschaft bei Fusion oder Umwandlung von Gesellschaften und der Staat bei Staatensukzession. Teilrechtsnachfolge tritt dagegen bei Übernahme einer Firma, Einzelrechtsnachfolge in ein einzelnes Recht oder in eine einzelne Pflicht ein.
Wissenschaft
Organe hin, Organe her
Warum bekam Charles Darwin aufgrund seiner Evolutionstheorie so viel Ärger mit kirchlichen Kreisen? Weil seine Erkenntnisse in fundamentalem Widerspruch zu dem Glauben standen, dass alle Arten seit Gottes Schöpfungsakt unverändert existieren. Die Quintessenz der Theorie Darwins war ja gerade, dass sämtliche Organismen-Arten keine...
Wissenschaft
Schlafapnoe-Maske ist nicht bei allen gut fürs Herz
Wer im Schlaf häufig Atemaussetzer bekommt, hat ein erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Um dem entgegenzuwirken, müssen viele Patienten nachts eine sogenannte CPAP-Maske tragen, die sie mit Luft versorgt und verhindert, dass sich ihre Atemwege schließen. Doch kann diese Behandlung wirklich Herzinfarkte, Schlaganfälle...