Lexikon

Deutsche Bundesbahn

Frankfurt am Main, Abkürzung DB, Name des Eisenbahnunternehmens, unter dem die Bundesrepublik Deutschland bis 1994 das Bundeseisenbahnvermögen als nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Bundes mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung verwaltete; für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Rechtsnachfolger der Deutschen Reichsbahn (Art. 134 GG); 1990 wurde die Deutsche Reichsbahn (für das Gebiet der DDR) in die DB eingegliedert. Auch Deutsche Bahn AG, Deutsche Reichsbahn.
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