Lexikon
Deutsche Reichsbahn
Abkürzung DR, durch Übernahme der ehemaligen in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staatsbahnen in Staatseigentum, 1920 gegründetes, dem Reichsverkehrsministerium zugeordnetes öffentliches Verkehrsunternehmen des Deutschen Reiches. 1924 Umbildung in die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG), ein selbständig wirtschaftendes Unternehmen. 1937 erneute Umwandlung in DR, die unmittelbar dem Reichsverkehrsministerium unterstand.
Rechtsnachfolgerin der DR in der Bundesrepublik Deutschland war die Deutsche Bundesbahn. In der DDR führte das staatliche Eisenbahnunternehmen weiterhin den Namen Deutsche Reichsbahn. Seit dem 3. 10. 1990 wurde die DR als Sondervermögen der Bundesrepublik Deutschland geführt. 1994 wurden die DR und die DB in die Deutsche Bahn AG überführt.
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