Lexikon

deutsch-sowjetischer Vertrag

Vertrag über gute Nachbarschaft; Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR
am 9. 11. 1990 in Bonn von Bundeskanzler H. Kohl und Präsident M. S. Gorbatschow unterzeichneter Vertrag über die Gestaltung der deutsch-sowjetischen Beziehungen nach der Wiedervereinigung Deutschlands.
Kohl, Helmut
Helmut Kohl
Die beiden Mächte erklären, dass sie keine Gebietsansprüche gegen irgendjemand haben und die Grenzen aller europäischen Staaten als unverletzlich betrachten. Weitere Hauptpunkte sind: Gewaltverzicht, Eintreten für Abrüstung und Rüstungskontrolle, Unterstützung des KSZE-Prozesses, allseitige Zusammenarbeit, Erleichterung von menschlichen Begegnungen. Konsultationen auf höchster politischer Ebene sollen mindestens einmal jährlich stattfinden. Sowjetischen Bürgern deutscher Nationalität soll es ermöglicht werden, ihre nationale, sprachliche und kulturelle Identität zu entfalten. Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler für sowjetische Opfer des Krieges und der Gewaltherrschaft werden unter den Schutz deutscher Gesetze gestellt. Gleichzeitig unterzeichneten die zuständigen Minister einen Vertrag über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik und ein Abkommen über Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens. Rechtsnachfolger der 1991 aufgelösten UdSSR ist Russland.
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