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11. Juli 1933  -  Die im Deutschen Evangelischen Kirchenbund ...

Die im Deutschen Evangelischen Kirchenbund zusammengefassten Landeskirchen billigen in Berlin die Kirchenverfassung für eine Deutsche Evangelische Kirche. Sie wird am 13. Juli durch ein Reichsgesetz zu einer Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt und ist Rechtsnachfolger des Kirchenbundes. An ihrer Spitze steht ein lutherischer Reichsbischof, dem ein Geistliches Ministerium zur Seite steht.

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