Lexikon
Reichskanzler
Führer und Reichskanzler, der offizielle Titel Hitlers, nachdem er durch Gesetz vom 1. 8. 1934 die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person vereinigt hatte. Durch das Ermächtigungsgesetz vom 24. 3. 1933 war die Reichsregierung zum Erlass von Gesetzen ermächtigt, durch Reichstagsbeschluss vom 26. 4. 1942 wurde Hitler auch zum obersten Richter proklamiert. Damit waren Legislative, Exekutive, richterliche und militärische Gewalt in einer Hand vereinigt.
Wissenschaft
Wie Walnussbäume ihr Geschlecht wechseln
Um eine Selbstbefruchtung zu vermeiden, haben Walnussbäume einen Trick entwickelt: Innerhalb einer Saison bringen sie zunächst Blüten des einen Geschlechts hervor und danach Blüten des anderen. Welches Geschlecht zuerst kommt, unterscheidet sich von Baum zu Baum. Nun haben Biologen die genetischen Grundlagen für diesen...
Wissenschaft
Das Leben danach
Im schwäbischen Trossingen werden immer wieder Reste von großen Dinosauriern gefunden. Wie haben sie hier nach der Klimakatastrophe Fuß gefasst? von KLAUS JACOB Es ist einer der weltweit größten Dinosaurier-Friedhöfe. Die Reste von mehr als 100 gewaltigen Dinosauriern, vier bis zehn Meter groß, wurden hier auf einer Fläche von...