Lexikon
subjektịves öffentliches Recht
ein subjektives Recht, das dem Einzelnen aufgrund öffentlich rechtlicher Normen zusteht. Ob eine Norm ein subjektives öffentliches Recht begründet, ist anhand ihres Sinns und Zwecks zu ermitteln. Ist dieser auf die Einräumung einer Rechtsposition des Bürgers gerichtet, besteht ein subjektives öffentliches Recht, ist dessen Begünstigung dagegen nur die unvermeidbare Auswirkung einer an sich rein objektiv gedachten Regelung, handelt es sich um kein subjektives öffentliches Recht, sondern um einen Rechtsreflex.
Wissenschaft
»Ein Großteil der Moore ist renaturierbar«
Über Herausforderungen bei der Wiedervernässung von Moorflächen berichtet Tobias Witte vom BUND im Interview. Das Gespräch führte OLIVER ABRAHAM Herr Witte, wie steht es um die Moore in Deutschland? Heute gibt es in Deutschland noch rund 1,8 bis 1,9 Millionen Hektar Moorfläche, ursprünglich lag die Zahl aber deutlich höher. Wie...
Wissenschaft
Molekülfragmente auf dem Katapult
Die Dynamik beim Aufbrechen von Molekülen ist bislang nur schlecht verstanden. Ein französisch-deutsches Forschungsteam bringt nun etwas Licht ins Dunkel. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn energiereiche Strahlung auf Moleküle trifft, kann viel geschehen. Ultraviolette Strahlung bringt beispielsweise bestimmte Stoffe zur Fluoreszenz....