Lexikon

Verbringung

Abfallwirtschaft
Umlagerung oder grenzüberschreitender Transport von Abfällen mit dem Ziel der Behandlung und Verwertung an anderem Ort. Die Verbringung unterliegt Kontrollverfahren, die durch EU- und Bundesrecht, durch das Basler Übereinkommen auch international, näher geregelt sind. Sonderabfälle sind grundsätzlich im Ursprungsland zu entsorgen.

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