Lexikon

Basler Übereinkommen

Vereinbarung über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Das Abkommen vom 22. 3. 1989 ist im Sinne einer weltweiten Abfallwirtschaftskonvention für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zu verstehen und soll insbesondere der illegalen Müllverbringung Einhalt gebieten. Im- und Export sowie der Transport gefährlicher Abfälle sind danach nur zulässig, wenn alle beteiligten Staaten informiert wurden und der Verbringung zugestimmt haben. Der jeweilige Exporteur ist für die Einhaltung der Vereinbarungen und gegebenenfalls auch für die Rücknahme illegal verbrachten Mülls verantwortlich. Durch mehrere Folgeabkommen (u. a. mit den AKP-Staaten) sowie durch Verordnungen in der OECD und der EU wurden weitergehende Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung getroffen.
Glyphosat
Wissenschaft

Heilsbringer oder Teufelszeug?

Die einen halten das Pflanzenschutzmittel Glyphosat für unabdingbar, die anderen verfluchen es. Was in Studien dazu steht. von PETER LAUFMANN Das schmerzt selbst einen Riesen wie den Bayer-Konzern: Ein Gericht in Philadelphia verurteilte das Unternehmen im Januar 2024 zu 2,25 Milliarden US-Dollar Schadensersatz. Die Geschworenen...

Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Wer hat Angst vorm Handy?

Mit Angst scheint man Umsatz machen zu können. Jedenfalls hat der in New York tätige Sozialpsychologe Jonathan Haidt mit „Generation Angst“ ein Buch geschrieben, das Eltern Angst machen soll, deren Kinder sich nicht von ihren Smartphones trennen können und mehr Zeit in den sozialen Medien als in handyfreien Begegnungen mit...

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