Lexikon

Basler Übereinkommen

Vereinbarung über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Das Abkommen vom 22. 3. 1989 ist im Sinne einer weltweiten Abfallwirtschaftskonvention für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zu verstehen und soll insbesondere der illegalen Müllverbringung Einhalt gebieten. Im- und Export sowie der Transport gefährlicher Abfälle sind danach nur zulässig, wenn alle beteiligten Staaten informiert wurden und der Verbringung zugestimmt haben. Der jeweilige Exporteur ist für die Einhaltung der Vereinbarungen und gegebenenfalls auch für die Rücknahme illegal verbrachten Mülls verantwortlich. Durch mehrere Folgeabkommen (u. a. mit den AKP-Staaten) sowie durch Verordnungen in der OECD und der EU wurden weitergehende Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung getroffen.
Glück
Wissenschaft

1001 Wege zum Glück

Freunde treffen oder Sport treiben: Welche Glücksstrategien haben eine solide wissenschaftliche Grundlage? von JAN SCHWENKENBECHER Glücklicher werden – das kann doch nicht so schwer sein, oder? Das Angebot an Maßnahmen zur Glückssteigerung, die online zu finden sind, ist jedenfalls groß: Lächle, mach Sport, sei dankbar, führe ein...

Handy, Ladengerät
Wissenschaft

Blitzschnell aufgeladen

Durch eine neue Materialklasse lässt sich das Nachladen von Akkus enorm beschleunigen. von DIRK EIDEMÜLLER Jeder kennt das Problem: Der Handy-Akku ist leer und man hat kaum noch Zeit, bevor man aus dem Haus muss. Doch das könnte in ein paar Jahren schon Geschichte sein: Eine neue Technik verspricht, den Akku minutenschnell mit...

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