Lexikon
Basler Übereinkommen
Vereinbarung über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Das Abkommen vom 22. 3. 1989 ist im Sinne einer weltweiten Abfallwirtschaftskonvention für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zu verstehen und soll insbesondere der illegalen Müllverbringung Einhalt gebieten. Im- und Export sowie der Transport gefährlicher Abfälle sind danach nur zulässig, wenn alle beteiligten Staaten informiert wurden und der Verbringung zugestimmt haben. Der jeweilige Exporteur ist für die Einhaltung der Vereinbarungen und gegebenenfalls auch für die Rücknahme illegal verbrachten Mülls verantwortlich. Durch mehrere Folgeabkommen (u. a. mit den AKP-Staaten) sowie durch Verordnungen in der OECD und der EU wurden weitergehende Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung getroffen.
Wissenschaft
Maispflanzen warnen ihre Nachbarn vor Fressfeinden
Wenn Maispflanzen dicht nebeneinander wachsen, sind sie eigentlich anfälliger für Fressfeinde und Krankheitserreger. Doch ein raffinierter Mechanismus sorgt in diesen beengten Pflanzengemeinschaften dafür, dass sich die Pflanzen sogar besser gegen Schädlinge wehren können. Wie Experimente belegen, kommunizieren Maispflanzen über...
Wissenschaft
Das Universum in der Wurmkiste
Hatten Sie schon mal das Vergnügen mit einem Schleimpilz? Nein, das ist ausnahmsweise nicht sarkastisch gemeint. Ein Schleimpilz ist keine ungustiöse und unangenehme Erkrankung der Schleimhäute, sondern eine faszinierende Kreatur, die eigentlich sehr schön anzusehen ist. Tatsächlich handelt es sich bei einem Schleimpilz auch gar...
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