Lexikon

Basler Übereinkommen

Vereinbarung über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung. Das Abkommen vom 22. 3. 1989 ist im Sinne einer weltweiten Abfallwirtschaftskonvention für eine umweltverträgliche Abfallentsorgung zu verstehen und soll insbesondere der illegalen Müllverbringung Einhalt gebieten. Im- und Export sowie der Transport gefährlicher Abfälle sind danach nur zulässig, wenn alle beteiligten Staaten informiert wurden und der Verbringung zugestimmt haben. Der jeweilige Exporteur ist für die Einhaltung der Vereinbarungen und gegebenenfalls auch für die Rücknahme illegal verbrachten Mülls verantwortlich. Durch mehrere Folgeabkommen (u. a. mit den AKP-Staaten) sowie durch Verordnungen in der OECD und der EU wurden weitergehende Regelungen zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung getroffen.
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Wissenschaft

Alternde Affen

Das Erbgut von sechs Menschenaffenarten ist nun erstmals vollständig entschlüsselt. Die Genome eröffnen neue Möglichkeiten, Krankheit und Alterung zu erforschen. von ROMAN GOERGEN Für Evan Eichler, einen führenden Genomforscher an der University of Washington in Seattle, war das Erbgut von Mensch und Menschenaffen lange wie ein...

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Wissenschaft

Alarmstufe Rot

Alle Pflanzen strahlen ein rotes Licht ab, das noch im All messbar ist – bei Stress besonders stark. Diese Lichtsignale können also verraten, wie es Feldern und Wäldern geht. von ANDREA HOFERICHTER Ein Mausklick, und auf dem Computerbildschirm von Georg Wohlfahrt erscheint ein postkartenreifes Foto: strahlend blauer Himmel und...

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