Lexikon
Verführung
bürgerliches Recht
die Bestimmung einer Frau zum außerehelichen Beischlaf durch Hinterlist, Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses; Schadensersatzpflicht nach § 825 BGB. – Ähnlich in Österreich (§ 1328 ABGB). Ein entsprechender Spezialtatbestand ist im schweizerischen Zivilrecht nicht vorhanden, doch ist das Recht der unerlaubten Handlungen (Art. 41 ff. OR) anwendbar.
Wissenschaft
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...
Wissenschaft
Die Schattenpandemie
Millionen Menschen leiden unter den Spätfolgen einer Corona-Erkrankung. Die Forschung zu Long Covid und den Ursachen ist komplex. von MARTIN W. ANGLER Es ist kurz vor Mitternacht, als mich die Ärztin in der Notaufnahme an den Tropf hängt. Bluthochdruckkrise mit Anfang 40. Wie kann das sein? Ich rauche nicht, trinke keinen Alkohol...