Lexikon
Verführung
bürgerliches Recht
die Bestimmung einer Frau zum außerehelichen Beischlaf durch Hinterlist, Drohung oder unter Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses; Schadensersatzpflicht nach § 825 BGB. – Ähnlich in Österreich (§ 1328 ABGB). Ein entsprechender Spezialtatbestand ist im schweizerischen Zivilrecht nicht vorhanden, doch ist das Recht der unerlaubten Handlungen (Art. 41 ff. OR) anwendbar.
Wissenschaft
Neuer Ansatz für Breitband-Wirkstoffe gegen Viren
Nicht erst seit der Covid-19-Pandemie ist klar: Viren können die globale Gesundheit bedrohen und schwere wirtschaftliche Schäden anrichten. Bislang müssen antivirale Therapien jedoch spezifisch auf den jeweiligen Erreger zugeschnitten werden – ein zeitaufwendiger Prozess. Abhilfe schaffen könnten Breitband-Medikamente, die gegen...
Wissenschaft
Elfenbein aus der Retorte
Mit künstlichem Elfenbein lassen sich alte Kunstwerke restaurieren, ohne dass Elefanten dafür sterben müssen. Zudem könnte das neue Material bald auch im Fahrzeugbau zum Einsatz kommen. von ROLF HEßBRÜGGE Wer den karg eingerichteten Produktionsraum in Wien-Aspern betritt, kneift unwillkürlich die Augen zusammen. „Ich weiß, das...
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