Daten der Weltgeschichte

Die Rechte des Adels in Russland
Aus dem Gnadenbrief Katharinas II. zugunsten des Adels (1785):
2. Es ist nicht nur für das Reich und den Thron von Nutzen, sondern auch gerecht, den hochachtbaren Stand des wohlgeborenen Adels zu bewahren und unerschütterlich zu festigen; und daher soll die adelige Würde von alters her, heute und in Ewigkeit unveräußerlich und erblich bleiben in jenen ehrbaren Geschlechtern, die sie genießen...
12. Der Wohlgeborene kann nur durch Richter, die an Stand ihm ebenbürtig sind, abgeurteilt werden.
26. Den Wohlgeborenen wird das Recht bestätigt, Dörfer zu kaufen.
27. Den Wohlgeborenen wird das Recht bestätigt, en gros zu verkaufen, was in ihren Dörfern geerntet oder durch Handarbeit erzeugt wird.
29. Den Wohlgeborenen wird erlaubt, in ihren Dörfern Flecken einzurichten und darin Märkte und Jahrmärkte zu eröffnen...
32. Den Wohlgeborenen wird erlaubt, auf ihren Gütern geerntete oder hergestellte Produkte en gros übers Meer zu verkaufen oder von den angewiesenen Häfen ausführen zu lassen...
33. Den Wohlgeborenen wird ... das Eigentumsrecht bestätigt auch in bezug auf alles, was in der Tiefe der ihnen gehörenden Erde und Gewässer an verborgenen Mineralien und Gewächsen vorhanden ist, wie auch in Bezug auf alle Metalle, die daraus gewonnen werden können...
36. Der Wohlgeborene selbst ist von persönlichen Steuern befreit.
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