Wahrig Fremdwörterlexikon
Lex specialis
Lẹx spe|ci|a|lis 〈f.; – –, Lẹ|ges spe|ci|a|les [–ge:s –le:s]; Rechtsw.〉
[lat.] spezielles Gesetz, das Vorrang vor dem Lex generalis hat

Wissenschaft
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