Wahrig Fremdwörterlexikon

Plädoyer

Plä|do|y|er
[doaje:] n.; s, s
1 Rechtsw.
zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht
2
Rede, mit der jmd. für od. gegen etwas od. jmdn. eintritt;
ein ~ für die Gesamtschule
[< frz. plaidoyer »Verteidigungsrede (eines Advokaten)«]
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