Wahrig Fremdwörterlexikon
Plädoyer
Plä|do|y|er 〈[–doaje:] n.; –s, –s〉
[< frz. plaidoyer »Verteidigungsrede (eines Advokaten)«] 1 〈Rechtsw.〉
zusammenfassende Rede vom Staatsanwalt od. Verteidiger vor Gericht
2
Rede, mit der jmd. für od. gegen etwas od. jmdn. eintritt;
ein ~ für die Gesamtschule