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1. Februar 1910  -  Nach dem neuen Aufwandsentschädigungsgesetz erhalten ...

Nach dem neuen Aufwandsentschädigungsgesetz erhalten die Landtagsabgeordneten des Großherzogtums Baden 2000 Mark jährlich, wenn sie in der Residenzstadt Karlsruhe wohnen, sonst 3000 Mark. Vorgesehen sind Abzüge bei unbegründetem Fernbleiben von den Landtagssitzungen.

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