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14. Februar 2001  -  Karlsruhe ...

Karlsruhe: Demonstrationen von Rechtsextremisten an symbolträchtigen Terminen wie dem Holocaustgedenktag am 27. Januar können künftig leichter verboten werden. Das ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Danach kann die Provokationswirkung solcher Versammlungen eine erhebliche Beeinträchtigung des sittlichen Empfindens der Bürgerinnen und Bürger bedeuten und somit als Störung der öffentlichen Ordnung angesehen werden.

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