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21. April 1999  -  In den staatlichen Schulen Bayerns ...

In den staatlichen Schulen Bayerns sind Kruzifixe grundsätzlich erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet, gegen die umstrittene Kruzifix-Regelung im bayerischen Schulgesetz gebe es keine verfassungsrechtlichen Bedenken. In der Verordnung ist das Aufhängen von Kreuzen in Grund- und Hauptschulen vorgeschrieben, lässt aber die Möglichkeit zum Widerspruch durch nicht- oder andersgläubige Eltern zu.

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