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30. Juni 1933  -  Ein Reichsgesetz zur Änderung des ...

Ein Reichsgesetz zur Änderung des Beamtenrechts ermöglicht u. a. die Entlassung von Beamtinnen, sofern deren Ehegatte Beamter auf Lebenszeit ist sowie eine Dienstentfernung von Reichsbeamten arischer Herkunft, die mit Nichtariern verheiratet sind.

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