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4. Februar 1916  -  Der deutsche Bundesrat beschließt ...

Der deutsche Bundesrat beschließt, die Höchstpreise für Rohzucker von 12 auf 15 Mark pro 50 kg anzuheben. Der Anbau von Zuckerrüben soll 1916 um 25% zugunsten des Getreideanbaus reduziert werden.

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