Kalender
6. Juli 2010
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Der Bundesgerichtshof stellt fest
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Der Bundesgerichtshof stellt fest, dass die umstrittenen Gentests bei menschlichen Embryonen, die durch künstliche Befruchtung entstanden sind, nicht gegen das Recht verstoßen. Er bestätigt damit den Freispruch eines Mediziners, der bei erblich vorbelasteten Paaren solche Tests durchgeführt und nur gesunde Embryonen implantiert hatte.
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