Kalender
7. November 1939
Die Kraftfahrzeughalter im Deutschen Reich werden zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden verpflichtet. Das Gesetz tritt am 1. Juli 1940 in Kraft.
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Tanzendes Gold
Wer es hat zuerst gerochen…
Der Ozean und das Weltklima
Wasserstoff aus der Wüste
Ozeane als Quelle des Lebens
Empfindliche Wunderstoffe