Lexikon

Bundesagentur für Arbeit

Abkürzung BA, 1952 als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung errichtete, 1969 in Bundesanstalt für Arbeit umbenannte rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung unter der Aufsicht des Bundesministers für Arbeit und Soziales; Sitz: Nürnberg. 2003 erfolgte die Umbenennung in Bundesagentur für Arbeit. Weiterer Vorläufer war die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (gegründet 1927). Die BA ist aufgrund des Sozialgesetzbuchs III Träger der Berufsberatung, der Arbeitsvermittlung, der Förderung der beruflichen Bildung, der Arbeits- und Berufsförderung Behinderter, der Gewährung von Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, der Gewährung von Arbeitslosengeld und Insolvenzausfallgeld. Der BA obliegt ferner die Durchführung des Bundeskindergeldgesetzes und des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Sie gliedert sich in die Hauptstelle in Nürnberg, die Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit. Organe sind die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit und der Regionaldirektionen, der Vorstand und der Verwaltungsrat der Bundesagentur.
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