Lexikon

Vermischung

Recht
das untrennbare oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten trennbare Ineinanderaufgehen von beweglichen Sachen. Die bisherigen Eigentümer werden Miteigentümer nach dem Verhältnis des Werts ihrer vermischten Sachen; Rechte Dritter erlöschen; für etwaige Rechtsverluste ist Geldvergütung zu leisten (§§ 948 und 951 BGB). In Österreich und der Schweiz sind die Vorschriften über die Verbindung entsprechend anzuwenden.
Gebäude, Hitze
Wissenschaft

Wie sich Städte gegen Hitze rüsten

Mit Hightech stöbern Wissenschaftler Stadtviertel auf, die Hitze wie Schwämme tagsüber aufsaugen und nachts abstrahlen. Bekämpfen lassen sich diese Hitzeinseln oft mit erstaunlich einfachen Mitteln. von MARTIN ANGLER Hochsommer in Madrid: Während draußen 35 Grad Celsius Lufttemperatur herrschen, ziehen Händler im Inneren einer...

Spinwellen, Energie, Soin
Wissenschaft

Der Spin schlägt Wellen

Schaltkreise, die mit Spinwellen statt Elektronen rechnen, sollen zur energieeffizienten Ergänzung für die Halbleiterelektronik werden. von FINN BROCKERHOFF Mit einem beherzten Druck auf die Einschalttaste wird der alte Computer zum Leben erweckt: der Lüfter heult auf, ein Piepen ertönt. Dann dringt aus dem Inneren des...

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