Lexikon
Vermischung
Recht
das untrennbare oder nur unter unverhältnismäßig hohen Kosten trennbare Ineinanderaufgehen von beweglichen Sachen. Die bisherigen Eigentümer werden Miteigentümer nach dem Verhältnis des Werts ihrer vermischten Sachen; Rechte Dritter erlöschen; für etwaige Rechtsverluste ist Geldvergütung zu leisten (§§ 948 und 951 BGB). – In Österreich und der Schweiz sind die Vorschriften über die Verbindung entsprechend anzuwenden.
Wissenschaft
Besser als ihr Ruf
Quallen haben ein mieses Image. Dabei sind sie für das Leben in den Ozeanen von großer Bedeutung. von TIM SCHRÖDER Eigentlich hatte Charlotte Havermans geplant, täglich mit der „Teisten“ – einem kleinen Forschungskutter mit Bordkran und Seilwinde – hinaus auf den Kongsfjord vor Spitzbergen zu fahren. Sie hatte schon einige Tage...
Wissenschaft
Ein schlechtes Mikrofon lässt uns dümmer wirken
Wenn wir mit anderen Menschen sprechen, achten wir automatisch auf den Tonfall. In Videocalls beeinflusst zusätzlich die Qualität des Mikrofons, wie die Teilnehmenden den Sprecher wahrnehmen, wie Forschende in Online-Experimenten herausgefunden haben. Demnach wirken Menschen mit einem „blechern“ klingenden Mikrofon negativer auf...