Lexikon
Abtretung
Völkerrecht
die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags – meist Friedensvertrags – durchgeführte Übertragung („Zession“) der Gebietshoheit von einem Staat auf einen anderen Staat (z. B. Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich 1919, zahlreiche Gebietsabtretungen in den Friedensverträgen von 1947 mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland, im Friedensvertrag mit Japan 1951, letzterer von der Sowjetunion nicht unterzeichnet). Für deutsche Gebietsverluste nach 1945 Annexion. Werden keine gegenteiligen Regelungen getroffen, tritt ein automatischer Wechsel der Staatsangehörigkeit ein. Deshalb wird der Bevölkerung vielfach durch die Option die Möglichkeit der Übersiedlung in den bisherigen Heimatstaat gegeben.
Wissenschaft
Mehrsprachigkeit hält jung
Mehrsprachigkeit kann nicht nur die kulturelle Kompetenz fördern, sondern auch die Gesundheit. Das legt eine Studie nahe, die Daten von mehr als 86.000 Teilnehmenden in 27 europäischen Ländern ausgewertet hat. Demnach liegt das biologische Alter von multilingualen Personen oft unterhalb ihres tatsächlichen Alters; bei Menschen,...
Wissenschaft
Flugzeugtreibstoff aus Müll?
Nachhaltige Flugzeugtreibstoffe sind bislang meist teuer und basieren oft auf begrenzten Ressourcen. Werden dagegen städtische Abfälle nicht einfach verbrannt, sondern zu alternativem Kerosin verarbeitet, könnte das gleich zwei Probleme auf einmal lösen: Die Entsorgung wäre gesichert und die Luftfahrt würde umweltfreundlicher....