Lexikon
Abtretung
Völkerrecht
die auf Grund eines völkerrechtlichen Vertrags – meist Friedensvertrags – durchgeführte Übertragung („Zession“) der Gebietshoheit von einem Staat auf einen anderen Staat (z. B. Abtretung Elsass-Lothringens an Frankreich 1919, zahlreiche Gebietsabtretungen in den Friedensverträgen von 1947 mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland, im Friedensvertrag mit Japan 1951, letzterer von der Sowjetunion nicht unterzeichnet). Für deutsche Gebietsverluste nach 1945 Annexion. Werden keine gegenteiligen Regelungen getroffen, tritt ein automatischer Wechsel der Staatsangehörigkeit ein. Deshalb wird der Bevölkerung vielfach durch die Option die Möglichkeit der Übersiedlung in den bisherigen Heimatstaat gegeben.
Wissenschaft
Gammastrahlung von der Sonne
Wie entstehen die neu entdeckten, extrem hohen Energien? von DIRK EIDEMÜLLER Wenn man auf der Suche nach mysteriösen Sternen ist, muss man gar nicht in die Ferne schweifen. Auch unsere Sonne gibt noch Rätsel auf: So haben Astronomen des HAWC-Observatoriums an den Flanken des Vulkans Sierra Negra bei Puebla, Mexiko, energiereiche...
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...