Lexikon
Arbeitgeberverbände
Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG). Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Sie sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie traten erst nach 1900 hervor. 1913 Zusammenschluss auf Reichsebene als Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände; 1933 aufgelöst. Nach 1945 wurden sie zunächst zögernd von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten. Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der Westzonen 1949 in der Vereinigung der Arbeitgeberverbände; jetzt Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Abkürzung BDA), Berlin.
Wissenschaft
Laborreise ins Innere der Erde
Die Hochdruck-Forschung hat in den letzten Jahren enorme Fortschritte gemacht. Inzwischen sind Experimente mit extremem Druck möglich.
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Wissenschaft
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Eigentlich gelten Große Blaue Kraken als Einzelgänger. Bei der Jagd jedoch führen sie artübergreifende Teams an, um versteckte Beute zu finden. Das haben Forschende nun mit Hilfe von Unterwasseraufnahmen im Roten Meer beobachtet. Demnach führen Fische verschiedener Arten den Oktopus zu nahrhaftem, aber schwer zugänglichem Futter...
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