Lexikon

Arbeitgeberverbände

Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG). Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Sie sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie traten erst nach 1900 hervor. 1913 Zusammenschluss auf Reichsebene als Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände; 1933 aufgelöst. Nach 1945 wurden sie zunächst zögernd von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten. Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der Westzonen 1949 in der Vereinigung der Arbeitgeberverbände; jetzt Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Abkürzung BDA), Berlin.
Buch,_Max-Delbrueck-Centrum_fuer_Molekulare_Medizin
Auf_dem_Bild:_Dr._Mina_Gouti
Foto:_Pablo_Castagnola
Wissenschaft

Gehirn aus der Petrischale

In der Hirnforschung gibt es ein molekulares Werkzeug, mit dem Forschende zumindest Teile der Entwicklung des Gehirns verfolgen können. Sie überwinden immer mehr Schwächen dieser Organoide. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn eines Embryos ist ein empfindliches Organ. Die Wissenschaft kann es nicht untersuchen, weil die Forschung dem...

forschpespektive_02.jpg
Wissenschaft

Das Dilemma mit dem grünen Tee

Alles, was wir in flüssiger oder fester Form zu uns nehmen, wirkt auf unser Wohlbefinden – uralter Hut. Auch dass einzelne Nahrungsmittel offenbar ganz spezifische Wirkungen haben, weiß man schon lange. Die moderne Ernährungsforschung ist seitdem vor allem an drei Fragen interessiert: Welche exakten Bestandteile machen die...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon