Lexikon
Arbeitgeberverbände
Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG). Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Sie sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie traten erst nach 1900 hervor. 1913 Zusammenschluss auf Reichsebene als Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände; 1933 aufgelöst. Nach 1945 wurden sie zunächst zögernd von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten. Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der Westzonen 1949 in der Vereinigung der Arbeitgeberverbände; jetzt Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Abkürzung BDA), Berlin.
Wissenschaft
Im Fluss der Zeit
Wie erschafft das Gehirn sein Zeitempfinden? In der Antwort könnte der Schlüssel zum Verständnis des Bewusstseins liegen.
Der Beitrag Im Fluss der Zeit erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Wissenschaft
Wie Landwirtschaft das Klima schützt
Ackerbau und Viehhaltung gelten als ein wesentlicher Treiber des Klimawandels. Doch würde sie anders betrieben als bisher, könnte die Landwirtschaft im Gegenteil die Erderwärmung deutlich bremsen. von HARTMUT NETZ Vier Promille sollen es richten. Stiege der Humusgehalt aller landwirtschaftlichen Böden weltweit um nur vier...