Lexikon

Arbeitgeberverbände

Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG). Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Sie sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie traten erst nach 1900 hervor. 1913 Zusammenschluss auf Reichsebene als Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände; 1933 aufgelöst. Nach 1945 wurden sie zunächst zögernd von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten. Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der Westzonen 1949 in der Vereinigung der Arbeitgeberverbände; jetzt Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Abkürzung BDA), Berlin.
Knochenfresser-Würmer
Wissenschaft

Starke Frauen und Mini-Männchen

Knochenfresser-Würmer leben in einem extremen Matriarchat. Forschende haben nun erstmals ein Rätsel ihrer Fortpflanzung gelöst. von KATJA MARIA ENGEL Als der erste Osedax auf dem Meeresboden entdeckt wird, ist das ein reiner Zufall. Der Meeresforscher Robert C. Vrijenhoek war vor der Küste Kaliforniens eigentlich auf der Suche...

Mondvulkanismus
Wissenschaft

Neues zum Vulkanismus auf der Rückseite des Mondes

Der Mond hat eine vulkanische Vergangenheit, wie die riesigen, dunklen “Mondmeere” auf seiner erdzugewandten Seite belegen. Jetzt liefern Proben der chinesischen Mondlandesonde Chang’e-6 auch Informationen zum Vulkanismus auf der erdabgewandten Seite des Mondes. Die Isotopenanalysen von im Südpol-Aitken-Becken am lunaren Südpol...

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