Lexikon

Arbeitgeberverbände

Zusammenschlüsse von Arbeitgebern zum Zweck der Beeinflussung der Arbeitsbedingungen, besonders beim Abschluss von Tarifverträgen (Koalitionen im Sinne von Art. 9 Abs. 3 GG). Ihnen obliegt zusammen mit den Gewerkschaften als den sog. Sozialpartnern die Selbstverwaltung im Bereich des Arbeitsrechts. Sie sind jünger als die wirtschaftlichen Vereinigungen der Unternehmer und auch als die Gewerkschaften. Sie traten erst nach 1900 hervor. 1913 Zusammenschluss auf Reichsebene als Vereinigung deutscher Arbeitgeberverbände; 1933 aufgelöst. Nach 1945 wurden sie zunächst zögernd von den Besatzungsmächten in den Westzonen wieder zugelassen, in der DDR blieben sie bis 1990 verboten. Zusammenschluss der Arbeitgeberverbände der Westzonen 1949 in der Vereinigung der Arbeitgeberverbände; jetzt Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (Abkürzung BDA), Berlin.
Wissenschaft

Strom aus Licht

Seit fast 200 Jahren ist bekannt, dass Sonnenlicht Strom erzeugen kann. Dennoch führte die Photovoltaik lange ein Schattendasein. Erst mit der Energiewende wurde sie populär – und ist heute ein gigantisches Forschungsfeld. von Rainer Kurlemann Als Alexandre Becquerel im Jahr 1839 den photoelektrischen Effekt entdeckte, war die...

Plastikmüll, Umweltverschmutzung
Wissenschaft

Barrieren gegen die Plastikflut

Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.

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