Lexikon
Archịv
[
das; griechisch archeion, „Amtshaus“
]geordnete Sammlung von Schrift-, Bild- und Tongut einer Person oder Institution, das organisch gewachsen (also nicht planmäßig gesammelt) ist und als archivwürdig befunden wurde.
Archiv heißt sowohl der Aufbewahrungsort als auch die Behörde, die die Archivalien verwaltet. Man unterscheidet Staats-, Stadt-, Kloster-, Wirtschafts-, Familien- oder Privatarchiv. Die Grundlage größerer Archive entstand erst mit der Einrichtung eines geordneten Registerwesens und der Ausbildung einer Behördenorganisation seit dem 14. Jahrhundert. Die Archive dienten zu dieser Zeit praktischen Verwaltungszwecken. Die Archive werden seit dem 19. Jahrhundert in steigendem Maß zu geschichtlichen Forschungszwecken genutzt.
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