Lexikon

Aufrechnung

bürgerliches Recht
Kompensation
die Verrechnung gleichartiger sich gegenüberstehender Forderungen, mit dem Ergebnis ihrer wechselseitigen Tilgung, soweit sie sich decken; möglich, sobald die Leistung gefordert bzw. erbracht werden kann (Aufrechnungslage), durch (Aufrechnungs-)Erklärung gegenüber dem anderen Teil (§§ 387ff. BGB).
In Österreich setzt die Aufrechnung Gegenseitigkeit, Klagbarkeit, Gleichartigkeit sowie Fälligkeit der Forderungen voraus (§§ 14381443 ABGB).
Dieselben Voraussetzungen (außer der Klagbarkeit) auch in der Schweiz bei der Verrechnung (§§ 120ff. OR).
Magnetometer, Atomgitter
Wissenschaft

Schwebende Atome als Magnetsensoren

Ein Raster aus 270 Rubidium-Atomen, gefangen in optischen Pinzetten, dient als Magnetometer mit einer einzigartigen räumlichen Auflösung. von DIRK EIDEMÜLLER Als der Nobelpreis für Physik des Jahres 1997 vergeben wurde, vermochten sich vermutlich weder die Preisträger noch die Jury vorzustellen, wozu die preisgekrönte Arbeit...

Ufos, Außerirdische
Wissenschaft

Besuch aus dem All

Hunderte von unbekannten Flugobjekten irritieren Wissenschaft und Politik – und werden nun offiziell erforscht. von RÜDIGER VAAS Ist die Erde im Visier einer fortgeschrittenen außerirdischen Technologie? Diese Frage klingt nach abgedroschener Science-Fiction, beschäftigt Wissenschaft und Politik inzwischen aber gleichermaßen....

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon