Lexikon

Berliner Testament

Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, durch das Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an Dritte, z. B. gemeinsame Kinder, fallen soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Dritte oder mehrere Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist (§ 2269 BGB). Je nach Formulierung kann die Verfügungsbefugnis, aber auch die Bindungswirkung an einen oder mehrere Dritte unterschiedlich hoch sein und sollte sorgfältig bedacht werden. Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden.
meningiale Lymphgefäße
Wissenschaft

Abfallbeseitigung im Gehirn könnte Gedächtnis verbessern

Je älter wir werden, desto schlechter kann unser Gehirn Abfallstoffe entsorgen. Das kann mit einer verringerten Gedächtnisfunktion bis hin zu neurodegenerativen Krankheiten einhergehen. An Mäusen haben Forschende nun nachgewiesen, dass die Lymphgefäße rings ums Gehirn eine wichtige Rolle für die Abfallentsorgung und für das...

Foto von Kaffeebohnen und einer Tasse Kaffee
Wissenschaft

Morgendlicher Kaffee könnte Herzgesundheit fördern

Für viele Menschen gehört der morgendliche Kaffee zur alltäglichen Routine. Eine Studie zeigt nun, dass diese Gewohnheit potenziell gut für die Gesundheit ist. Der Analyse zufolge hatten Personen, die üblicherweise morgens Kaffee trinken, ein geringeres Risiko, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder anderen Ursachen zu sterben, als...

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