Lexikon

Berliner Testament

Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, durch das Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an Dritte, z. B. gemeinsame Kinder, fallen soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Dritte oder mehrere Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist (§ 2269 BGB). Je nach Formulierung kann die Verfügungsbefugnis, aber auch die Bindungswirkung an einen oder mehrere Dritte unterschiedlich hoch sein und sollte sorgfältig bedacht werden. Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden.
LNG, LNG-Terminal
Wissenschaft

Das Tauziehen um die LNG-Terminals

Lange Zeit war das Flüssiggas LNG im deutschen Energiemarkt Nebensache. Jetzt soll es uns durch die Energiekrise führen. Dafür wird die LNG-Infrastruktur massiv ausgebaut. Experten fürchten Umweltschäden und dass sich Deutschland damit erneut auf fossile Rohstoffe festlegt. von TIM SCHRÖDER Als Russland 2022 die Gashähne zudrehte...

Ranis, Zlatý kůň
Wissenschaft

Die Spuren der ersten modernen Menschen

Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...

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