Lexikon
Berliner Testament
Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, durch das Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an Dritte, z. B. gemeinsame Kinder, fallen soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Dritte oder mehrere Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist (§ 2269 BGB). Je nach Formulierung kann die Verfügungsbefugnis, aber auch die Bindungswirkung an einen oder mehrere Dritte unterschiedlich hoch sein und sollte sorgfältig bedacht werden. Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden.
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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Wissenschaft
Viel zu viele Teilchen
Der AMS-Detektor an Bord der Internationalen Raumstation analysiert seit über zehn Jahren die Kosmische Strahlung. Nun offenbarten seine Daten Unerwartetes. von DIRK EIDEMÜLLER Bei Teilchenphysik denkt man meistens an große Beschleuniger, etwa an den Large Hadron Collider (LHC) bei Genf. Diese riesigen Maschinen bringen...
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