Lexikon
Berliner Testament
Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments, durch das Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gleichzeitig bestimmen, dass nach dem Tode des Überlebenden der beiderseitige Nachlass an Dritte, z. B. gemeinsame Kinder, fallen soll. Im Zweifel ist anzunehmen, dass der Dritte oder mehrere Dritte für den gesamten Nachlass als Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten eingesetzt ist (§ 2269 BGB). Je nach Formulierung kann die Verfügungsbefugnis, aber auch die Bindungswirkung an einen oder mehrere Dritte unterschiedlich hoch sein und sollte sorgfältig bedacht werden. Ein Berliner Testament kann nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr geändert werden.
Wissenschaft
Wellensittiche produzieren Sprache ähnlich wie Menschen
Wellensittiche können auf ähnliche Weise sprechen wie wir. Um die komplexen Vokale und Konsonanten unserer Sprache zu erzeugen, nutzen diese Papageienvögel offenbar auch ähnliche Gehirnmechanismen, wie Neurowissenschaftler nun entdeckt haben. Sie fanden eine auf Sprache spezialisierte Hirnregion bei Wellensittichen, die ähnlich...
Wissenschaft
Abstürzende Satelliten schädigen Ozonschicht
Wenn alte Satelliten in der Erdatmosphäre verglühen, setzen sie unter anderem Aluminiumoxid-Nanopartikel frei. Diese lösen in der Ozonschicht Reaktionen aus, die das schützende Ozon abbauen. Angesichts der rapide wachsenden Zahl neuer Satelliten durch Internet-Satelliten haben Forschende nun die Auswirkungen quantifiziert....